11.03.2025
Jeweils Dienstag, 11. März / 25. März / 08. April 2025
Hinweis zum Versicherungsschutz
Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.
Hinweis zum DatenschutzDie von Ihnen in den Pflichtfeldern und freiwillig angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und entsprechend den Angaben in unserer Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie unsere Angaben und erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.
Zurück
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern.