Stühle in Kirche
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Über den heiligen Nikolaus, die Schokoladenproduktion und die Suche nach sozialer Gerechtigkeit – Online Veranstaltung

09.11.2026 · Beginn 16:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr

online

In dieser etwas kürzeren, digitalen Fortbildung lernen Sie verschiedene Unterrichtsmaterialien rund um den Themenbereich Gerechtigkeit in der Kakaoproduktion kennen, die sich für den Einsatz in der Grundschule und in der Sekundarstufe I eignen. So werden anhand des bei Kindern und Jugendlichen beliebten Produkts Schokolade Einblicke in die ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen gegeben, aber auch Projekte von Misereor vorgestellt, die gegen diese ankämpfen. Darüber hinaus wird der faire Handel und seine Relevanz für das eigene Leben der Schüler:innen in den Blick genommen und gemeinsam Handlungsimpulse diskutiert.

 

REFERENT:IN: Theresa Angstenberger Studienrätin für Katholische Religionslehre und Spanisch

                   Fachreferentin für Globales Lernen (Diözese Rottenburg- Stuttgart in Kooperation mit Misereor)                                    

LEITUNG: Silvia Ilg, Religionspädagogin            

TERMIN: Montag, 09.11.2026, 16:00 – 17:00 Uhr      

ORT: Online Veranstaltung. Nach Ihrer Anmeldung wird Ihnen zeitnah zur Fortbildung ein Link zugeschickt.

ZIELGRUPPE: Religionslehrkräfte in der Grundschule und Sekundarstufe I

ANMEDLESCHLUSS: Bitte melden sie sich bis zum 01.10.2026 an.


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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